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30.10.2009
Gericht lehnt Eilantrag gegen Erdgasleitung ab
Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat einen Eilantrag eines Grundstückseigentümers gegen den Bau der Erdgaspipeline OPAL abgelehnt.
Greifswald (dpa/mv) - Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat einen Eilantrag eines Grundstückseigentümers gegen den Bau der Erdgaspipeline OPAL abgelehnt. Der Kläger, über dessen Agrarflächen die Leitung verlaufen soll, sei zum Zeitpunkt der Antragsauslegung noch nicht als Eigentümer der Grundstücke mit einer sogenannten Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen gewesen, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Damit falle er unter den im Energiewirtschaftsgesetz geregelten Einwendungsausschluss. Gegen die Trasse liegen noch vier weitere Klagen vor. Die WINGAS-Tochter Opal Nel hatte im Oktober mit dem Bau der Pipeline begonnen.
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