Fragen & Antworten

Genehmigungsverfahren

Welche Genehmigungen müssen erteilt werden, um den Bau der OPAL zu realisieren? Wie ist der Stand der Dinge?

Auf welchen gesetzlichen Grundlagen werden die Genehmigungen der OPAL erteilt?

„Die Raumordnungsverfahren fußen auf den landesplanerischen Gesetzen der jeweiligen Bundesländer. Das eigentliche Genehmigungsverfahren, das so genannte Planfeststellungsverfahren, wird auf Basis des Energiewirtschaftsgesetzes durchgeführt, das fachgesetzliche Belange wie Naturschutz, Wasserhaushaltsgesetze, Denkmalschutz oder Umweltverträglichkeitsprüfungen in einem Verfahren konzentriert und mit dem rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss endet. Neben der Trassengenehmigung wird eine technische Genehmigung durch die Behörden entsprechend der Verordnung über Gashochdruckleitungen als Baugenehmigung erteilt. Beide Genehmigungen sind Voraussetzungen für den Bau einer Gashochdruckleitung.“

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Welche Genehmigungen liegen bislang vor?

In allen drei beteiligten Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachen ist die erste Genehmigungsphase mit dem Abschluss der Raumordnungsverfahren bereits beendet.

Im Juli 2009 hat die Landesdirektion Chemnitz als Genehmigungsbehörde zudem die Planfeststellung für ein knapp 50 Kilometer langes Teilstück der OPAL-Pipeline im südlichen Bereich Sachsens erteilt. Die Genehmigung gilt für die Strecke von Reinsberg südlich der Autobahn A 4 bis nach Olbernhau im Erzgebirgskreis.

In den nächsten Wochen werden mit den Planfeststellungsbeschlüssen für den nördlichen Bereich Sachsens und für den gesamten Bereich Mecklenburg-Vorpommerns bereits die nächsten Baugenehmigungen erwaretet. In Brandenburg ist die Planfeststellung für Ende des Jahres bzw. Anfang des nächsten Jahres geplant.

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Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit einer Verzögerung des Baubeginns der NORD STREAM, die mit der OPAL und NEL ein zusammenhängendes Infrastrukturmaßnahmenpaket bildet?

Die Zeitplanung, die sowohl lange Lieferzeiten für Baumaterialien, den intensiven Dialog während des komplexen Genehmigungsverfahrens als auch umfassende Sicherheitstest berücksichtigt, sieht weiterhin vor, dass die Arbeiten zur Verlegung des ersten Stranges der NORD STREAM nach Abschluss der laufenden Genehmigungsverfahren in den Anrainerstaaten 2010 beginnen. Das erste Gas soll nach Abschluss der Testphase im Jahr 2011 fließen.

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Wie bewerten Sie die Entscheidung der Bundesnetzagentur bezüglich einer Teilfreistellung der OPAL gem. § 28a EnWG?

Das Gesamtprojekt Nord Stream einschließlich der OPAL und NEL stellt angesichts seiner besonderen Bedeutung, aber auch seiner wirtschaftlichen Risiken, für alle Beteiligten eine einzigartige Herausforderung dar. Mit ihrer Entscheidung, Erdgastransporte, die vom Anlandepunkt der Ostseepipeline NORD STREAM in Greifswald bis nach Tschechien führen, von der Netzzugangs- und der Entgeltregulierung zu befreien, hat die Bundesnetzagentur dazu beigetragen, sichere und stabile Rahmenbedingungen für die Realisierung der OPAL zu ermöglichen. Die Freistellung gilt ab der Inbetriebnahme für einen Zeitraum von 22 Jahren.

Auch die Europäische Kommission die Bedeutung der OPAL für eine sichere Erdgasversorgung Europas untermauert – und die Entscheidung der Bundesnetzagentur grundsätzlich bestätigt.

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Warum wurde eine Ausnahme der Regulierung überhaupt beantragt?

„Die OPAL NEL TRANSPORT GmbH hat einen Antrag auf Ausnahme der Regulierung gestellt, um die Durchführung dieses in Europa einzigartigen und befürworteten Schlüsselprojektes zu ermöglichen. Aus Sicht der Transportkunden ist dabei sicherzustellen, dass deren langfristige Nutzungsinteressen - gerade im internationalen Gastransit - durch entsprechende Transportverträge abgesichert werden können. Aus Sicht der Geldgeber ist eine stabiler Rückfluss der besonders umfangreich eingesetzten Mittel zu gewährleisten“

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Kontakt

Per Mail oder telefonisch unter 0180/2001072 (6 Ct/Anruf*)

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